Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachnachstehenden Bedingungen, auch für zukünftige Geschäftsverbindungen gelten, selbst wenn es im Einzelfall eines besonderen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt.

1.2 Unsere Bedingungen haben Vorrang vor etwa inhaltlich abweichenden Bedingungen des Kunden.

1.3 Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Annahme der Betätigung.

3. Preise

3.1 Alle genannten Preise sind Festpreise (ohne Umsatzsteuer), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der Vertragsabschluß gültigen Preisliste, bzw. diejenigen, die in der Auftragsbestätigung/Rechnung festgelegt sind.

3.3 Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die aus der Durchführung der Lieferung/Leistung entstehen und für die keine Preiszuschläge vereinbart sind, trägt der Kunde, es sei denn, wir haben ihr Entstehen zu vertreten.

3.4 Die gesetzliche Mwst. wird in ihrer jeweils gültigen Höhe in den Rechnung gesondert ausgewiesen und zusätzlich zu den Entgelten erhoben.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Von Zahlung vor Erhalt der Rechnung bitten wir aus organisatorischen Gründen abzusehen.

4.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten.

4.3 Bei Überschreiten des Zahlungszieles oder bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.

4.4 Die Prüfung kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig gemacht werden. Das Aushändigen eines Gutachtens oder die Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses kann zurückgestellt werden, bis die durch die Leistung erwachsenen Kosten beglichen sind.

5. Auftragsfristen/-termine

5.1 Auftragsfristen oder –termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

5.2 Verbindlich festgelegte Fristen beginnen mit der vollen Übereinstimmung der Vertragspartner in allen Teilen und über alle Bedingungen der
Leistungen und enden mit der Bereitstellung der Leistungen durch uns.

5.3 Fristen/-termine verlängern bzw. verschieben sich angemessen bzw. sind neu zu vereinbaren, wenn unsere Leistungen ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig erbracht werden können. Dies gilt auch während des Leistungsverzuges. 

5.4 Wir kommen in Verzug, wenn wir die Leistungen schuldhaft nicht rechtzeitig erbringen.

5.5 Der Auftragnehmer hat uns in diesen Fällen eine angemessene Nachfrist zur Leistungserfüllung zu gewähren. Können wir in dieser Frist die Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen nicht erstellen, steht dem Auftraggeber das Recht des Rücktritts vom Vertrag zu.

5.6 Bei Leistungsverzug von uns kann der Auftraggeber, sofern ihm ein Schaden entstanden ist, unter Ausschluss jedes weiteren Schadenersatzanspruches eine Verzugsentschädigung bis zu 1% für jede vollendete Verzugswoche und insgesamt bis zur Höhe von 10% des Auftragswertes verlangen.

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf schriftlich vereinbarte Leistungen.

6.2 Die Gewährleistungspflicht tritt nur bei unserem Verschulden ein.

6.3 Bei schuldhaft verursachten Fehlern in oder Mängeln an den Leistungen durch uns oder Fehler zugesicherten Eigenschaften hat der Auftraggeber uns  zunächst eine angemessene Frist zur unentgeltlichen Nachbesserung bzw. Neuerstellung einzuräumen.

6.4 Lassen wir die Frist verstreichen, ohne die von uns zu vertretenden Fehler oder Mängel zu beseitigen bzw. die zugesicherten Eigenschaften herzustellen, oder wird die Nachbesserung bzw. Neuerstellung von uns gleich verweigert oder von uns mangelhaft erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

6.5 Ist eine Nachbesserung bzw. Neuerstellung der Leistungen durch uns für den Auftraggeber von vornherein ohne Interesse, so hat er sofort das Recht auf Schadenersatz.

6.6 Wir haften je Schadensereignis bei Personenschäden oder für Sach- und Vermögensschäden maximal mit dem Auftragswert.

7. Veröffentlichungen

7.1 Gutachten, Prüfungszeugnis und Berichte dürfen ohne unsere Zustimmung nur unverändert veröffentlich oder vervielfältigt werden. Die gekürzte Wiedergabe eines Gutachten, Prüfungszeugnisses oder Berichtes ist nur mit vorheriger, jederzeit widerrufbarer Zustimmung durch uns zulässig

8. Haftung

8.1 Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 5 und 6 gilt auch für alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers uns gegenüber, gleichgültig, ob diese aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung erwachsen sind

8.2 Schadensersatzansprüche jeglicher Art verjähren nach 3 Jahren, sofern die gesetzlichen Verjährungsvorschriften keine kürzeren Fristen vorsehen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.

9.2 Gerichtstand ist Hannover

 

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